Drohneneinsätze im Bereich des Klinikums Stuttgart
Für den Einsatz von Flug-Drohnen in der Umgebung von 1,5 km rund um das Klinikum Stuttgart gelten besondere Grundsätze. Der Hubschrauberlandeplatz (HLP) des Klinikums stellt luftrechtlich einen Sonderlandeplatz mit der offiziellen Kennung STGKH dar. Die Betriebszeit des Landeplatzes beträgt 24h / 365 Tage, der geographische Bezugspunkt lautet: 48°47‘06‘‘ Nord und 09°10‘27‘‘ Ost.
Geplante Drohneneinsätze sind mit genauen Zeitangaben (mit Beginn sowie Beendigung) des Drohneneinsatzes dem Klinikum Stuttgart in schriftlicher Form unter der E-Mail Adresse Drohnenfluege@klinikum-stuttgart.de mindestens 5 Werktage vor Durchführung des Fluges mitzuteilen.
Das Klinikum Stuttgart erteilt dem Antragsteller keine schriftliche Freigabe für den gewünschten Drohneneinsatz und die Nutzung des Luftraums, lediglich die Bestätigung der Kenntnisnahme der Aktion. Genehmigungen durch die zuständigen Behörden, Versicherungen etc. sind vom Antragstellenden selbstständig einzuholen und nachzuweisen.
Alle erforderlichen Informationen sind in einem Merkblatt hinterlegt: