Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie
Zusammengeschlossen im Zentrum für Seelische Gesundheit verfügen die Klinik für Spezielle Psychiatrie, Sozialpsychiatrie und Psychotherapie, die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie für Ältere und die Klinik für Suchtmedizin und Abhängiges Verhalten über die volle Weiterbildungsbefugnis für den Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie über 48 Monate. Im Rahmen der Facharztweiterbildung besteht die Möglichkeit die erforderlichen 12 Monate Neurologie für Psychiatrie an der Neurologischen Klinik des Klinikums Stuttgart zu erwerben.
- Festes Weiterbildungscurriculum für Psychiatrie und Psychotherapie
- Theoriebausteine werden durch themenbezogene Falldemonstrationen ergänzt
- Der Psychotherapieanteil wird von Prof. Dr. Dipl.-Psych. M. Backenstraß, Leiter des Instituts für Klinische Psychologie organisiert und geleitet
- Ein Rotationsplan wird durch den ärztlichen Zentrumsleiter unter besonderer Berücksichtigung der Wünsche des Weiterbildungsassistenten erstellt
- Zur ärztlichen Weiterbildung gehören verpflichtend
- Mindestens zwei Jahre Allgemeinpsychiatrie
- Mindestens ein bis zwei Jahre Gerontopsychiatrie und/oder Suchtmedizin
- Die Rotationswünsche und die Ausbildungszufriedenheit werden regelmäßig durch die Ärztlichen Direktoren sowie durch den ärztlichen Zentrumsleiter überprüft
Fortlaufende Vorlesungen / Seminare mit Falldemonstration
- Einführung in die Psychiatrie
- Psychiatrische Anamnese und Befund
- Psychopathologie und psychiatrische Klassifikation
- Psychische Störungen, einschließlich Diagnostik, Differentialdiagnostik, Ätiologie, Verlauf, Therapie und Prävention
- Organische, einschließlich symptomatischer psychischer Störungen
- Schizophrene Störungen
- Affektive Störungen
- Neurotische Störungen
- Persönlichkeitsstörungen
- Suizidalität
- Kinder- und Jugendpsychiatrie
- Besonderheiten der Diagnostik und Therapie
- Entwicklungspsychopathologie
- Rechtliche und forensische Rahmenbedingungen
- Suchtmedizin und abhängiges Verhalten
- Grundlagen
- Abhängigkeit von Alkohol / Medikamenten
- Abhängigkeit von Drogen
- Differentialdiagnostik und Medikation bei Doppeldiagnosen
- Substitution / Diamorphinvergabe
- Aufgabe und Funktion der Beratungsstellen
- Rehabilitation bei Suchtkrankheiten
- Motivierende Gesprächsführung
- Fachtherapien
- Sozialpsychiatrie
- Sozialpsychiatrische Aspekte psychischer Erkrankungen
- Ambulante Versorgungsformen
- Betreute Wohnformen
- Psychotherapie
- Gerontopsychiatrie
- Grundlagen gerontopsychiatrischen Handelns
- Demenzen und Delirien
- Paranoide und halluzinatorische Syndrome
- Depression im Alter
- Ko- und Multimorbidität. Interdisziplinäre, sozialpsychiatrische und transkulturelle Aspekte der Gerontopsychiatrie
- Psychopharmakotherapie
- Betreuungsrecht / Testierfähigkeit
- Klinisch-neurologische Differentialdiagnostik
- Neuropsychologie und psychodiagnostische Testverfahren
- Konsiliarpsychiatrie
- Schlaf, Schmerz, Sexualität
- Pharmakotherapie
- Krisenintervention und Beratung
- Mutter-Kind-Behandlung
- Rechtsgrundlagen der Psychiatrie und Forensik
- Strafrecht und Kriminalprognose
- Zivil-, Sozial- und Betreuungsrecht
- Gesundheitsökonomie und Gesundheitswesen
Klinisch-praktische Weiterbildung
- 60 supervidierte und dokumentierte Erstuntersuchungen
- 60 Doppelstunden Fallseminar mit Vorstellung von 10 Patienten
- 10 Stunden standardisierte Befunderhebung
- 40 Therapien unter Supervision
- 40 Stunden therapeutisches Fallseminar
- 2 Monate Teilnahme an einer Angehörigengruppe
- 40 Stunden praxisorientierte Sozialpsychiatrie (Teilnahme an den Außensprechstunden der PIA und Hospitation in den GPZ)
- Supervidierte Gutachten in Sozial-, Zivil-, Straf- und Betreuungsrecht
Mitarbeiterjahresgespräch
- Der ärztliche Direktor resp. der zuständige Oberarzt führt jährlich ein Mitarbeiterjahresgespräch
- Der Oberarzt begleitet die Weiterbildung als Mentor
Jounal Club
- Wöchentliche Präsentation aktueller Literatur fortlaufend durch alle Ärzte und Psychologen des Zentrums für Seelische Gesundheit mit Diskussion (30 Minuten)
100 Theoriestunden
Bei regelmäßiger Teilnahme an den Veranstaltungen kann der Theorieteil für Psychotherapie im Zeitraum von 3 Jahren erworben werden. Hierzu ist die Teilnahme erforderlich an
- 4 praxisnahen Samstagsseminaren pro Jahr zu den wichtigsten psychiatrischen und psychosomatischen Störungen (Dauer jeweils 6 Stunden
- 3 praxisnahe Mittwochsseminare pro Jahr zu störungsübergreifenden Themen, vor allem zu Fallkonzeption und spezifischen Interventionstechniken (Dauer jeweils 3 Stunden)
- Der Besuch von 2 Vorträgen mit psychotherapeutischem Bezug im Rahmen des ZSG Weiterbildungsprogramms (Dauer jeweils 1 Stunde).
16 Doppelstunden Autogenes Training / Progressive Muskelentspannung
- Nach ausführlicher Einführung wird selbstständig eine Entspannungsgruppe im entsprechenden zeitlichen Umfang angeleitet
240 Stunden psychotherapeutische Behandlung unter Supervision
- Die Supervision wird durch das Institut für Klinische Psychologie des ZSG (für Assistentinnen und Assistenten in der Facharztweiterbildung kostenfrei) angeboten.
- Es werden acht stationäre oder teilstationäre Psychotherapien mit einer Mindestbehandlungsdauer von zehn Therapiesitzungen durchgeführt.
- Es werden mindestens zwei Psychotherapien als ambulante Psychotherapie durchgeführt.
- Insgesamt müssen 60 Supervisionseinheiten nachgewiesen werden.
Selbsterfahrung
- Das ZSG übernimmt die Kosten für 75 Doppelstunden externe Gruppenselbsterfahrung in Verhaltenstherapie.
Balintgruppenarbeit / interaktionsbezogene Fallarbeit
- Das ZSG übernimmt die Kosten für ein regelmäßiges Angebot in den hiesigen Kliniken durch einen externen und anerkannten Balintgruppenleiter