Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom)
Gebärmutterhalskrebs ist die zweithäufigste Krebserkrankung der Frau.
Als wichtigste Ursache für die medizinisch Zervixkarzinom genannte Krebserkrankung gilt die Infektion mit bestimmten Typen des humanen Papillomvirus (HPF). Ein einfacher Test durch den Frauenarzt gehört inzwischen zum Früherkennungsprogramm. Außerdem wird jungen Mädchen empfohlen, sich gegen eine HPF-Infektion impfen zu lassen.
Gebärmutterhalskrebs gehört zu den wenigen Krebsarten, die bereits im Frühstadium diagnostiziert werden können. Im Rahmen des jährlichen gynäkologischen Früherkennungsprogramms können nahezu alle auffälligen Gewebeveränderungen erkannt werden. Der Frauenarzt führt dazu einen Abstrich, einen sogenannten PAP-Test durch.
Werden die Vorstufen nicht erkannt und entwickelt sich ein Gebärmutterhalskrebs, haben die betroffenen Frauen zunächst meist keine Beschwerden. Manche Symptome ähneln zudem den Beschwerden, die bei Entzündungen und gutartigen Geschwüren auftreten.
Ausfluss und Blutungen, Schmerzen im Beckenbereich, einseitig geschwollene Beine aufgrund einer Lymphstauung oder Schmerzen beim Stuhlgang oder Wasserlassen können Symptome des Gebärmutterhalskrebses sein.
Wenn sich der Verdacht auf ein Zervixkarzinom bestätigt, geht es bei der weiteren Diagnostik darum, den Tumor und seine Ausbreitung genau zu bestimmen. Im Rahmen der gynäkologischen Untersuchungen werden Gewebeproben entnommen und im Labor begutachtet. In manchen Fällen ist auch eine Ausschabung der Gebärmutter für die Diagnostik erforderlich.
Mit Hilfe einer Ultraschalluntersuchung wird ferner untersucht, ob sich der Gebärmutterhalskrebs bereits auf andere Organe ausgeweitet hat. Unter Umständen schließen sich dann weitere bildgebende Verfahren wie Computertomographie und Kernspintomographie an.
Ergebnis der Diagnostik ist eine Beschreibung und Klassifizierung des Tumors. So werden beispielsweise Größe und örtliche Ausdehnung des Tumors beschrieben und festgestellt, ob Lymphknoten betroffen sind und ob der Primärtumor bereits Tochtergeschwüre, also Metastasen, gebildet hat.
Die Therapie des Zervixkarzinoms richtet sich nach der Größe und Klassifizierung des Tumors. Gebärmutterhalskrebs sollte in einem spezialisierten Zentrum für Gynäkologische Krebserkrankungen erfolgen, das über ausreichende Erfahrung in der Behandlung verfügt und in dem Spezialisten aus unterschiedlichen Fachdisziplinen die leitliniengerechte, individuelle Behandlungsstrategie festlegen.
Eine vollständige Heilung ist nur möglich, wenn es gelingt, den Tumor vollständig zu entfernen. Die Mediziner sprechen in diesem Fall von einer kurativen Therapie. Ist das nicht mehr möglich, weil der Tumor zu groß oder der Allgemeinzustand der Patientin zu schlecht ist, wird palliativ behandelt. Das heißt, die Therapie hat das Ziel, Beschwerden und Schmerzen zu lindern, die Lebensqualität zu verbessern und die weitere Ausbreitung der Erkrankung möglichst zu verhindern.
Sehr kleine, oberflächliche Tumore werden mittels Konisation entfernt. Ein kleiner Gewebekegel wird dazu aus dem Gebärmutterhals ausgeschnitten. Reicht die Konisation nicht aus, muss ein Teil der Gebärmutter oder auch die gesamte Gebärmutter entfernt werden. Hat der Tumor die Gewebegrenzen überschritten, muss in der Regel die Gebärmutter entfernt werden. Der Eingriff wird medizinisch als Hysterektomie bezeichnet. Außerdem werden meist auch die Lymphknoten entfernt.
Ist der Tumor bereits über den Gebärmutterhals hinausgewachsen, kann in manchen Fällen auch noch eine erweiterte Hysterektomie durchgeführt werden. Kommt jedoch aufgrund der Tumorausdehnung oder des Allgemeinzustandes der Patientin ein so großer Eingriff nicht in Frage, ist eine Strahlentherapie - eventuell in Kombination mit einer Chemotherapie - die Methode der Wahl.
Nach der Therapie des Zervixkarzinoms werden engmaschige Nachsorgeuntersuchungen empfohlen.
In den ersten drei Jahren sollten sich betroffene Frauen alle drei Monate untersuchen lassen. In den folgenden zwei Jahren wird der Rhythmus auf halbjährliche Untersuchungen reduziert. Danach gilt eine jährliche Untersuchung als ausreichend.